In
den nächsten Tagen
wird die Wahl eines neuen Generaloberen der Kartäuser,
des
Reverendus Pater, stattfinden.
Dafür
wird weiterhin um das Gebet gebeten!
Der
Reverendus Pater, das ist der Prior der Großen Kartause, ist der Generalobere
des ganzen Ordens. Er wird vom Konvent der Großen Kartause gewählt. Diese Wahl
hat aber keine Rechtskraft, bevor sie nicht vom Kollegium der Prioren,
Priorinnen und Rektoren angenommen wird. Das geschieht, wie folgt.
Nach
der Wahl kommen die von den Wahlaufsehern verständigten Prioren, Priorinnen und
Rektoren des Ordens in der Großen Kartause zusammen, um die Wahl anzunehmen
oder abzulehnen. Falls sie ablehnen, kann der Konvent der Großen Kartause,
sofern er es will, einen neuen Wahlgang durchführen. Wenn das obengenannte Kollegium
die Wahl von neuem ablehnt oder der Konvent der Großen Kartause auf diese
zweite Wahl verzichtet, ist es Sache des Kollegiums, drei andere Mönche
vorzuschlagen, aus denen der Konvent der Großen Kartause den Reverendus Pater
wählt. Der so Gewählte gilt als vom Kollegium angenommen. Wer immer aber zum
Reverendus Pater gewählt wird, kann dieses Amt nicht ablehnen.
Es
kann also zu mehreren und unterschiedlichen Wahlgängen kommen. Erst wenn nach erfolgter
Wahl die notwendige Bestätigung aus Rom eintrifft, ist mit einer Bekanntgabe des
Namens des neuen Reverendus Pater zu rechnen.
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