Bekommt ein Mönch, sagt Guigo, von einem Freund oder Verwandten ein Kleidungsstück oder dergleichen geschickt, so gibt man es nicht ihm, sondern lieber einem anderen, um nicht den Anschein zu erwecken, als besitze er etwas Eigenes. Kein Ordensmitglied maße sich daher an, von Büchern oder sonstigen Sachen, deren Erwerb der Orden ihm verdankt, das Nutzungsrecht oder einen anderen Rechtsanspruch geltend zu machen. Wenn es ihm gestattet wird, nehme er diese Dinge nicht als sein persönliches, sondern als fremdes Eigentum unter Danksagung an zum Gebrauch. Keiner aber darf jemals Geld zu seiner Verfügung haben oder bei sich aufbewahren.
(Aus den Statuten: 3,28,4)
(Aus den Statuten: 3,28,4)
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