Samstag, 10. März 2012

Zustimmung

Aus den Consuetudines - (Kap. XXII)

5. Sobald nun die Zeit herannaht, dass er gesegnet werden soll, * setzt man ihm – insofern er empfehlenswert erscheint und wenn er fortfährt, um Barmherzigkeit zu bitten (das heißt um aufgenommen zu werden) -, einen genauen Tag zur endgültigen Aufnahme fest, wenn er bis dahin aushält. 

Nach einer erneuten Bitte im Kapitel um Barmherzigkeit gibt man ihm die Erlaubnis, entweder frei wegzugehen, wenn er will, oder alles, was er besitzt, wie oder wem er will, zu verteilen. 

Fährt er fort, zu bitten, wird ihm die erbetene Zustimmung gegeben. Und dann schreibt er selber oder ein anderer, falls er nicht schreiben kann, folgende Professformel: [...]

* Die "Segnung" war einer der Riten, die zum Zeremoniell der Profess gehörte. Die hier beschriebenen Gebräuche bei der Professablegung sind heute noch dieselben wie zur Zeit Guigos.

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