Dienstag, 28. Juli 2015

Abstellung dieser Unordnung

IL141-Z.13.3a

Die zweite Stufe der Frömmigkeit besteht in der Abstellung dieser Unordnung.

In den Fällen, wo lässliche Sünden vorkommen, das heißt, bei denen meine Befriedigung Gott dadurch verwundet und verletzt, weil sie seiner Ehre vorausgeht, werde ich dazu gelangen, jener heiligen Ehre ihren Platz und ihre Rechte zu wahren. Keine Lust wird sich diese anmaßen, sobald sie verboten ist.

(Dom François de Sales Polien, IL, 20150728)


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