8 Bußübungen, die in diesen Statuten nicht gelehrt werden,
darf keiner von uns
ohne Wissen und Zustimmung des Priors vornehmen.
Aber auch dann, wenn der Prior will,
dass sich jemand mehr Speise, Schlaf oder
etwas anderes gönnt, oder wenn er ihm
etwas Hartes und Schweres auferlegt,
haben wir kein Recht zu widerstehen.
Denn wir möchten nicht, indem wir uns ihm widersetzen,
einmal als widersetzlich nicht gegen ihn,
sondern gegen den Herrn erfunden werden,
dessen Stelle er für uns vertritt.
Mögen nämlich unsere Übungen auch
zahlreich und mannigfaltig sein,
ohne das Gut des Gehorsams hoffen wir vergebens,
dereinst ihre Früchte zu ernten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen