„Hingegen
müssen wir bei der Aufnahme von Personen in vorgerücktem Alter vorsichtiger
sein, da sie sich schwerer an die Observanzen und die Art unseres Lebens
gewöhnen. Daher wollen wir nicht, dass jemand ohne ausdrückliche Erlaubnis des
Generalkapitels oder des Reverendus Pater nach vollendetem fünfundvierzigsten
Lebensjahr noch aufgenommen wird. […]“
(aus
den Kartäuserstatuten, 8,3-4)
Der
Novize erhält das Ordenskleid – Habit und Mantel,
danach wird er unter Gebeten
der Mönche
vom Prior zu seiner Zelle geleitet.
Einkleidung im Kapitelsaal |
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