Mittwoch, 26. Oktober 2011

Die Freude Kartäuser zu sein, 10

(leicht veränderter Bericht aus einer Veröffentlichung von chartreux.org)
(was hier für Männer beschrieben ist, gilt ebenso für Frauen analog den Bedingungen)

C. Die zeitliche Profess

Sind die beiden Jahre im Noviziat verstrichen und hat die Gemeinschaft der Kapitulare, der Abstimmungsberechtigten Mönche, positiv über ihn abgestimmt, wird der Novize zur zeitlichen Profess zugelassen.

Bei der zeitlichen Profess werden die Gelübde der Beständigkeit, des Gehorsams und der Bekehrung des Lebens für drei Jahre ablegt. Der Novize ist nun Jungprofesse und in den Büchern der Kartause eingeschrieben als Mönch, der seine Gelübde abgelegt hat. Die Jahre seines Alters im Orden werden von dieser ersten Profess an gezählt.

Der Jungprofesse bleibt noch Mitglied des Noviziats. Der Pater Magister leitet weiterhin seine geistliche Ausbildung. Im Laufe dieser drei Jahre der Dauer der einfachen Profess, führt er mit seinen Studien zum Priestertum fort. Er vertieft seine geistliche Ausbildung, welche er im Noviziat begonnen hat.

Nach dem Ablauf dieser drei Jahre erneuert der Jungprofesse seine Gelübde für zwei weiter Jahre. Diese verbringt er nicht mehr im Noviziat, sondern bei den Patres mit feierlicher Profess. Er erfährt somit vollkommen das Leben, welches er definitiv zu ergreifen gedenkt. Er setzt seine Studien weiter fort. Doch während des letzten Jahres unterbricht er die Studien, um sich mehr dem Gebet und der Einsamkeit in der Zelle zu widmen.

Sind die "Ja-Stimmen" ausreichend?
Foto ©P.Badde

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