(was hier für Männer beschrieben ist, gilt ebenso für Frauen analog den Bedingungen)
In welchem Alter wird man in der Kartause zugelassen?
Wir tendieren immer mehr dazu, von einem Eintritt vor dem 21. Lebensjahr abzuraten. Und ohne eine spezielle Erlaubnis des Generalkapitels, bzw. des Reverendus Pater (so nennen wir den Generaloberen des Ordens), kann man niemanden aufnehmen, der älter als 45 Jahre ist.
Wird dieses Alter von fünfundvierzig Jahren nicht zu weit überstiegen, dann kann die Erlaubnis zum Eintritt erteilt werden. Jedoch muss in solch einem Fall im Voraus vom Aspiranten eine spezielle Probezeit von drei oder vier Monaten durchlaufen werden. Erst danach kann er zugelassen werden.
Die Erfahrung mit solchen Interessierten hat gezeigt, dass in diesem Alter die Anpassung an die Observanzen der Kartause problematischer ist als mit jungen Jahren: es ist für uns notwendig, klar absehen zu können, ob der Kandidat in der Lage ist, diese Anpassung gut vorzunehmen und umsetzen zu können, bevor man ihn offiziell als Aspiranten zulässt.
Es kommt auch vor, dass Mitglieder anderer religiöser Gemeinschaften in die Kartause über-treten möchten. Wenn über solche Personen keine hinderlichen Informationen bekannt sind, dann kann ihnen die Erlaubnis zum Übertritt gegeben werden.
Marienau, Blick vom Altar durch das Chor zur Gästeempore |
felicidades por tu blog. Nos une al amor a la orden cartujana. Bruno de Maria
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