144.
Eine Ordensgemeinschaft ist der eigentümliche Zufluchtsort für die Einfalt,
außer sie will nicht gedemütigt werden, oder sie ist so stumpfsinnig, dass sie
nicht geleitet oder gelenkt werden kann. Einen Menschen mit gutem Willen darf
man dennoch nicht aufgeben, auch wenn er ohne jedes Verständnis ist. Man soll
ihn aber in einem heilsamen Ratschluss zu einem Leben der Arbeit und Tätigkeit
verweisen. Der Stolze aber, mag er sich noch so klug vorkommen, soll sich
selber überlassen und vertrieben werden. Wenn nämlich ein Stolzer aufgenommen
wird, beginnt er am ersten Tag, an dem er eintritt, Gesetze zu geben. Der allzu
Törichte aber kann die Gesetze nicht lernen, die er vorfindet.
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