Zweite
Richtlinie: Klugheit
145.
Man soll also sorgfältig und klug abwägen, wer zugelassen wird, um bei sich zu
wohnen. Wer nämlich bei sich wohnt, hat nur sich selbst, wie er ist, bei sich.
Ein böser Mensch wohnt also niemals in Sicherheit bei sich, weil er mit einem
bösen Menschen wohnt, und niemand ist ihm beschwerlicher als er sich selbst.
Die Wahnsinnigen aber oder die Schwerkranken und die, die aus irgendeinem Grund
ihres Geistes nicht genügend mächtig sind, pflegt man zu bewachen und nicht
sich selber zu überlassen oder anzuvertrauen, damit sie nicht ihre Einsamkeit
zum Schlechten missbrauchen.
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