146.
Man möge also den sinnenverhafteten Menschen, wenn sie demütig und arm im
Geiste sind, gestatten, in den Zellen des Klosters zu wohnen, mit dem Ziel, dass
sie verstandesmäßig und geistlich werden, nicht damit sich diese, die das schon
zu sein verdienten, ihretwegen selbst zurückwenden (1 Tim 5,15) und
sinnenverhaftet werden. Sie mögen mit allem Wohlwollen der Liebe aufgenommen
werden. Sie mögen in aller Geduld der Güte ertragen werden. Doch die mit ihnen Mitleid
haben, sollen sich nicht ihnen angleichen. Sie sollen so deren Fortschritt
suchen, dass sie nicht ihretwegen gezwungen werden, in der Strenge ihres
Ordenslebens nachzulassen.
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