Donnerstag, 20. September 2012

Ein neuer Generaloberer,

… der immer der Prior der „Großen Kartause“ ist, wird auch gemäß den nach dem geltenden Kirchenrecht überarbeiteten Statuten aus dem Jahr 1989, weiterhin nach der fast tausendjährigen Tradition des Ordens gewählt.


Das Mutterkloster, die „Grande Chartreuse“ hat zunächst mit ihren 18 Kapitularen das Vorschlagsrecht, um einen neuen Prior für ihr Kloster zu wählen. Diese Wahl hat aber keine Rechtskraft, bevor sie nicht vom Kollegium der Prioren, Priorinnen und Rektoren der einzelnen Kartausen angenommen wird.

Die Statuten beschreiben den vorzunehmenden
Rechtsakt in Buch 4, Kap.31, 12 folgendermaßen:

Nach der Wahl kommen die von den Wahlaufsehern verständigten Prioren, Priorinnen und Rektoren des Ordens in der Großen Kartause zusammen, um die Wahl anzunehmen oder abzulehnen. Falls sie ablehnen, kann der Konvent der Großen Kartause, sofern er es will, einen neuen Wahlgang durchführen. Wenn das obengenannte Kollegium die Wahl von neuem ablehnt oder der Konvent der Großen Kartause auf diese zweite Wahl verzichtet, ist es Sache des Kollegiums, drei andere Mönche vorzuschlagen, aus denen der Konvent der Großen Kartause den Reverendus Pater wählt. Der so Gewählte gilt als vom Kollegium angenommen.
Wer immer aber zum Reverendus Pater gewählt wird, kann dieses Amt nicht ablehnen.

 Großer Kapitelsaal der Grand Chartreuse, 
in ihm finden die Abstimmungen statt.


Heilige Maria, - bitte für uns.

Heilige Maria, in den Himmel aufgenommen, - bitte für uns.
Heilige Maria, Patronin der Kartäuser, - bitte für uns.
Heiliger Josef, - bitte für uns.
Heiliger Bruno, - bitte für uns.
Alle Heiligen des Kartäuserordens, - bittet für uns.

1 Kommentar:

  1. Was ist nun der Unterschied zwischen einem Prior oder dem Rektor einer Kartause?

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