Der
Gottesdienst
109.
Verteile nach der Vorschrift der gemeinsamen Regel die entsprechenden Übungen
auf die einzelnen Stunden. In der Stunde, welche dem Geistlichen gewidmet ist,
verrichte geistliche Übungen; in der Stunde der körperlichen Arbeit, verrichte
körperliche Arbeit. In diesen Übungen soll der Geist jede Schuld vor Gott, der
Körper jede Schuld vor dem Geist so einlösen, dass eine Unterlassung, eine
Nachlässigkeit, eine Unvollkommenheit je nach Art, Ort und Zeit nicht
ungestraft und ungesühnt bleibe.
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